Bewertung von Einfamilienhäusern/Doppelhaushälften

Bei der Bewertung von Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälften findet in der Regel das Vergleichswertverfahren Anwendung. Unter Umständen wird zusätzlich zur Sicherheit ebenfalls das Sachwertverfahren mit eingebunden.

Die Grundlage zum Vergleichswertverfahren bilden die gezahlten Kaufpreise der Vergangenheit. Ein großer Vorteil daher ist die Aktualität der Daten. Somit kann ein aktueller Kaufpreis bzw. Verkaufspreis in vielen Fällen ermittelt werden. Wichtig dabei ist, dass natürlich nur Objekte aus der Region und in vergleichbarer Lage in die Bewertung mit einfließen. Zudem sollte Größe und Ausstattung ähnlich bzw. vergleichbar sein. Weitere Aspekte wie die Mikro- und Makrolage, Infrastruktur und der bauliche Zustand sowie die Instandhaltung der Immobilie sind ebenfalls wichtig.


Demzufolge ist der Kaufpreis geringer, wenn kaum wertsteigernde Maßnahmen getroffen wurden. Positiv hingegen stellen sich natürlich Modernisierungsmaßnehmen wie zum Beispiel ein neues Dach, eine neue Heizungsanlage, eine neue Fassade, Badrenovierungen und modernisierte Fenster heraus.

Komplikationen stellen sich beim Vergleichswertverfahren heraus, wenn zu wenig Vergleichsobjekte vorliegen. Abhilfe dabei kann zusätzlich das Sachwertverfahren schaffen. Beim Sachwertverfahren wird zum einen der Wert des Bodens und der Wert der baulichen Anlagen ermittelt. So können die Herstellungskosten des Objektes ermittelt werden. Dabei wird mit der wirtschaftlichen und technischen Wertminderung gerechnet. Die Herstellungskosten unterliegen dann den jeweiligen Standard der Bauweise sowie der Instandhaltung und Lebensdauer.

Relevante Parameter

  1. Grundstücksgröße
  2. Baujahr der Immobilie
  3. Baubeschreibung
  4. Außenanlage
  5. Lage der Liegenschaft
  6. Infrastruktur
  7. Wohnumfeld (Nachbarschaft, Einkommensverteilung, Altersverteilung)