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Wann ist ein Vertragsrücktritt beim Immobilienkauf gerechtfertigt?

26. September 2018

Wann ist ein Vertragsrücktritt beim Immobilienkauf gerechtfertigt?

Ist ein Immobilienverkauf unter Brief und Siegel, also vom Notar beurkundet und alle Voraussetzungen sind erfüllt worden, so gilt ein Immobilienverkauf grundsätzlich als erfolgreich. Doch gibt es dabei Ausnahmen, welche glücklicherweise nicht immer eintreten. In bestimmten Fällen ist ein Vertragsrücktritt beim Immobilienkauf möglich. Unter welchen Umständen ein Vertragsrücktritt beim Immobilienkauf möglich ist, erfahren Sie in dem heutigen Beitrag von ImmoRating – Immobilien einfach bewerten. 

Der Verkäufer verpflichtet sich, beim Immobilienverkauf alle für den Käufer relevanten Informationen preiszugeben. Diese müssen selbstverständlich wahrheitsgemäß sein, da sie zum Teil den konkreten Wert einer Immobilie mitbestimmen. Sollten sich nach Vertragsunterzeichnung versteckte Mängel herausstellen, so kann dies zu großen Problemen führen. 

Falsche Angabe des Baujahrs

Beispielsweise kann die Angabe eines falschen Baujahrs der Immobilie die Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages darstellen. Sollte ein jüngeres Baujahr vom Eigentümer angegeben sein, als das tatsächliche Baujahr, so ergibt sich daraus ein Sachmangel. Dieser Sachmangel kann eine Auswirkung auf den aktuellen Verkehrswert der Immobilie haben und wäre somit ein erheblicher Nachteil für den Immobilienkäufer. Selbstverständlich ist in einem solch speziellen Fall der Rat von juristischer Seite empfohlen. 

Wann kann ein Verkäufer vom Immobilienkaufvertrag zurücktreten?

Für einen Verkäufer ist es in der Regel relativ schwierig von einem bereits geschlossenen Kaufvertrag für eine Wohnung oder ein Haus zurückzutreten. Das Interesse des Verkäufers liegt darin, sein Haus oder seine Wohnung zu einem passenden Zeitpunkt, zum richtigen Preis und an den idealen Interessanten zu verkaufen. Den Zeitpunkt kann in den meisten Fällen nur der Immobilieneigentümer selbst bestimmen. Die Gründe für einen Immobilienverkauf sind oftmals berufliche Veränderungen, private Lebenssituationen, ein Umzug oder es handelt sich um eine Erbimmobilie. Daher sollte der Immobilienverkauf genau überlegt sein und nicht voreilig entschieden werden. Ebenso wenig darf zu lange mit dem Verkauf gewartet werden, wenn die Entscheidung schon gefallen ist, das Haus oder die Wohnung zu verkaufen. Umso länger eine Immobilie leer steht, desto schwieriger wird eine Vermarktung. Zudem fallen permanente und laufende Kosten an und der bauliche Zustand einer leerstehenden Immobilie verschlechtert sich zunehmend. Den richtigen Preis der Immobilie zu ermitteln ist nach der Entscheidung, die Liegenschaft zu verkaufen einer der wichtigsten Aspekte, bei dem viel falsch gemacht werden kann. Um den aktuellen Marktwert zu erhalten, können Sie bei ImmoRating eine Immobilienbewertung durchführen. Unabhängig ob es sich um ein Haus oder eine Eigentumswohnung handelt, mit dem Online-Immobilienbewertungssystem von ImmoRating erhalten Sie eine professionelle Immobilienbewertung.

Wann kein ein Käufer vom Immobilienkaufvertrag zurücktreten?

Auch die Situation, dass ein Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten kann, kommt in manchen Fällen vor. Wenn beispielsweise Schulden die Immobilie belasten, welche nicht gelöscht sind oder auch in Zukunft nicht gelöscht werden können oder übertragbar sind, hat der Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. 

Eine arglistige Täuschung ist ebenfalls ein Grund, weshalb ein Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann, wie in dem Beispiel des Baujahrs beschrieben ist. Als arglistige Täuschung gilt das Verschweigen von bekannten Schäden und Mängeln am Objekt. Sollten schwerwiegende Mängel an einem Haus vorliegen, über die der Verkäufer informiert ist und diese beabsichtigt dem Interessenten verschweigt, hat er die Möglichkeit, zurückzutreten. Wichtig zu beachten ist allerdings, dass der Käufer die Arglist des Verkäufers beweisen muss. Das heißt in diesem Fall steht der Käufer in der Beweispflicht gegenüber dem Verkäufer. Somit ist es nicht möglich wegen Lapidarien vom Kauf zurückzutreten. Die Mängel müssen schwerwiegend und maßgeblich sein. Zudem reicht es nicht aus, wenn der Käufer die Vermutung hat, dass der Verkäufer schon im Vorfeld von den Mängeln unterrichtet war. Dies muss mit Zeugen bestätigt werden. 

Besonders wichtig ist, dass ein Käufer kein recht auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag hat, wenn seine Finanzierung gescheitert ist. Das heißt, es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die sichere Finanzierungszusage der Bank vor Kaufvertragsunterzeichnung vorliegen sollte. Wenn ein Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgt ist, kann es unter Umständen zu einem Schadensersatzanspruch kommen. Der entstandene Schaden hängt von unterschiedlichen Parametern ab und richtet sich nach dem § 249 des BGB. 
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Rücktritt von einem Immobilienkaufvertrag eine unschöne Angelegenheit ist, die es unbedingt zu vermeiden gilt. Wenn es jedoch zu einer solchen Situation kommt, sollte unbedingt juristischer Rat eingeholt werden. 

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